Campact: 'Die Chancen stehen nicht schlecht für ein Verbot von Gen-Mais MON810 (in Deutschland'.
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Aigners Abteilungsleiter für Gentechnik erklärte im Gespräch mit uns, ein Verbot nach der Schutzklausel zu prüfen. Wir sollten ihm hierfür nur genügend aktuelle Risikostudien zusammenstellen. Das ließen wir uns nicht zweimal sagen: Innerhalb weniger Tage stellten uns der Gentechnik-Experte Christoph Then und eine Rechtsanwältin ein Gutachten zusammen, das zeigt auf Basis welcher aktueller Risikostudien der Gen-Mais verboten werden kann. '
zum Gutachten
hier die Zusammenfassung:
Die vorliegende Kurzstudie legt dar, dass ein Anbauverbot von MON810 in Deutschland
wissenschaftlich und rechtlich geboten ist. Sie gibt einen Überblick über die Ergebnisse neuer
wissenschaftlicher Publikationen, die deutlich machen, dass die Risiken des Anbaus von MON810 für
die menschliche Gesundheit und die Umwelt bisher nicht ausreichend untersucht wurden. So liegen
neue, konkrete Hinweise auf eine Gefährdung von Bienen, von nützlichen Insekten und der Ökologie
von Gewässern vor. Auch zur Gefährdung der Gesundheit liegen neue Studien vor, die zeigen, dass
der gentechnisch veränderte Mais dazu beitragen kann, Immunkrankheiten auszulösen.
Zudem wird in der Studie anschaulich gemacht, dass die bisher praktizierten Ansätze zur
Risikobewertung von MON810 zu kurz greifen: Sie setzen sich nicht in angemessener Weise mit der
Sicherheit des Insektengifts auseinander, das in den Gentechnik-Pflanzen produziert wird. Die
wissenschaftliche Unsicherheit über die Wirkungsweise des produzierten Gifts wird differenziert
dargestellt.
Darüber hinaus werden die Argumente einer kritischen Prüfung unterzogen, die vom Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und von der Zentralen Kommission für die
Biologische Sicherheit (ZKBS) im Jahr 2007 als Beweis für die Sicherheit von MON810 vorgebracht
wurden.
Insgesamt wird gezeigt, dass sich seit dem Jahre 2007, als in Deutschland zuletzt über ein
Anbauverbot des gentechnisch veränderten Mais MON810 diskutiert wurde, weitere konkrete
wissenschaftliche Hinweise auf eine Gefährdung von Mensch und Umwelt durch MON810 ergeben
haben. Zudem ist noch deutlicher geworden, dass es erhebliche Lücken bei der Risikobewertung des
Bt-Toxins gibt, das in den MON810-Pflanzen gebildet wird.
Dass ein Verbot des Anbaus von MON810 nicht nur in der Sache, sondern auch rechtlich geboten ist,
wird abschließend anhand dem deutschen und europäischen Gentechnikrecht sowie der
Rechtsprechung belegt.
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