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Thursday, July 08, 2004

Signal Iduna will Geld ohne Gegenleistung

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=22172
Die Signal Kankenversicherung der Signal Iduna hat in ihren Vertragsbedingungen eine Rücktrittsklausel, wohl notgedrungen, aufgenommen. Insbesondere für den Fall des Eintritts der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht steht der versicherten Person eine rückwirkende Kündigungsmöglichkeit offen (Frist 2 Monate).
Der Fall - mein Sohn hatte den Fehler gemacht, sich privat bei der Signal Krankenversicherung a. G. der Signal Iduna zu versichern. Nachdem er einen Job fand, ist er bei der BKK versichert und kündigte bei der Signal Krankenversicherung a. G. fristgemäß. Diese verlangte den Nachweis der gesetzlichen Versicherungspflicht. Soweit so gut.
Offensichtlich war die BKK in diesem Moment verwaltungstechnisch überfordert. Es dauerte 3 Monate, bis die offizielle Bestätigung bei der Signal Iduna eintraf.
Obwohl sie als Versicherer nicht mehr in der Pflicht stand, bestand die Krankenversicherung der Signal Iduna weiter auf die Beiträge. Seither hat die Signal Iduna nichts unterlassen, uns unter Druck zu setzen - Geldforderungen, Mahnbescheid, Klage.
Noch 3 Monate nach Zugang der Bestätigung der BKK bekräftigte die Signal Krankenversicherung a. G. Iduna ihre Forderung und erfand, daß der Nachweis der gesetzlichen Versicherungspflicht auch innerhalb ihrer Zweimonatsfrist vorgelegen haben müsse. Einen Hinweis darauf sucht man in ihren Vertragsbedigungen aber vergeblich.

Haben unsere Gerichte nicht genügend zu tun?

Wieviele Geschädigte gibt es, von denen die Signal Iduna auf diese Art Geld eingenommen hat, ohne eine Gegenleistung zu erbringen?

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