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Tuesday, June 22, 2010

Bisphenol A Massenchemikalie mit unerwünschten ... UBA Hintergrundpapier

Bisphenol A - Massenchemikalie mit unerwünschten Nebenwirkungen

Hintergrundpapier Umweltbundesamt

'Bisphenol A war eine der ersten synthetischen
Substanzen, von der bekannt wurde, dass sie das natürliche
weibliche Sexualhormon Östrogen in der
Wirkung nachahmen kann. Die britischen Biochemiker
Edward Charles Dodds und Wilfrid Lawson suchten
1936 nach Chemikalien, die in der Lage waren, in
der medizinischen Therapie das natürliche Östrogen zu
ersetzen. Dieses weibliche Hormon war extrem teuer,
da es bis dahin aufwändig aus dem Urin schwangerer
Stuten aufbereitet werden musste.....
Bisphenol A steckt in vielen Alltagsprodukten: in CDs
und DVDs, im Kassenzettel aus Thermopapier oder in
Plastikschüsseln. Doch was ist Bisphenol A, wofür wird
es eigentlich verwendet und in welchen Mengen?'

Zusammenfassung

Bisphenol A ist in vielen Produkten unseres täglichen
Lebens. Der größte Teil des produzierten Bisphenol A
wird zu stabilen Kunststoffen verarbeitet (Polykarbonat
und Epoxidharzen). Unter bestimmten Bedingungen
kann sich die Chemikalie aus Gebrauchsgegenständen
lösen – wie aus der Beschichtung von Dosen – und
über die Nahrung oder über die Haut – wie bei
Thermopapier – in den menschlichen Körper gelangen.
Hier kann die Substanz wie das weibliche
Sexualhormon Östrogen wirken.
Bisphenol A gelangt auch in den Wasserkreislauf
und somit in den Körper von Wasserorganismen.
Messungen der letzten Jahre wiesen Bisphenol A in vielen
Gewässern nach. Der Stoff stammt im Wesentlichen
aus den Kläranlagen der Unternehmen, die Bisphenol A
produzieren und verarbeiten.
Besteht ein Risiko für Mensch und Umwelt? Sind darum
gesetzliche Maßnahmen zum Schutz vor Bisphenol A
notwendig?
Zahlreiche Studien belegen, dass Bisphenol A in das
Hormonsystem von Säugern und Gewässerorganismen
eingreift. Es gibt Untersuchungen, die der Chemikalie
bereits bei niedrigen Konzentrationen negative
Effekte auf die Sexualität sowie einen Zusammenhang
mit dem Auftreten von Diabetes und Herz-
Kreislauferkrankungen nachweisen. Zudem gibt es
Hinweise darauf, dass der Stoff die Entwicklung geistiger
Fähigkeiten und des Verhaltens beeinträchtigen
kann und Aggressivität fördert und Lernen hemmt. Die
wissenschaftlichen Ergebnisse, die bis heute vorliegen,
sind jedoch nicht ohne Widersprüche. Viele Studien
werden von Wissenschaftlern kontrovers diskutiert.
Auch für einige Tierarten (z.B. Schnecken) stellen
Studien fest, dass Bisphenol A bereits in sehr niedrigen
Konzentrationen die Fortpflanzung stört. Jedoch ist die
Auswertung dieser Ergebnisse umstritten, da viele dieser
Tests methodische Mängel haben.
Im EU-Altstoffprogramm gemäß Altstoffverordnung
(EWG) Nr. 793/93 bewerteten die EU-Mitgliedstaaten
das Risiko von Bisphenol A für Mensch und Umwelt.
Das Ergebnis: bei sachgemäßer Verwendung von
Produkten auf Bisphenol A-Basis besteht für die
Verbraucherinnen und Verbraucher kein Anlass zur
Sorge vor gesundheitlichen Gefahren. Auch die europäische
Lebensmittelbehörde EFSA kommt zu diesem
Schluss. Nicht alle EU-Länder teilen ein so eindeutiges
Ergebnis. Dänemark und Frankreich zum Beispiel
haben vorsorglich weitergehende Maßnahmen für
bestimmte Produkte erlassen. Kanada hat inzwischen
aus Vorsorgegründen Bisphenol A-haltige Babyflaschen
verboten. Auch aus der fachlichen Sicht des UBA ergibt
sich ein ausreichendes Besorgnispotenzial. Zahlreiche
wissenschaftliche Befunde ergeben insgesamt ein
konsistentes Bild, so dass trotz der Unsicherheiten
und Wissenslücken bei der Risikobewertung und der
Expositionshöhe Handlungsbedarf besteht. Das UBA
spricht sich darum dafür aus, vorsorgend tätig zu
werden und die Verwendung einiger Produkte, die
Bisphenol A enthalten, zu beschränken.
Auch für die Umwelt bewertet die EU das Risiko als
vertretbar. Die errechneten Konzentrationen in der
Umwelt liegen deutlich unterhalb der Werte, bei denen
Wirkungen auf Boden- und Wasserorganismen zu erwarten
sind. Gleichzeitig liefern verschiedene Studien
Anhaltspunkte dafür, dass das Risiko für Gewässer- und
Sedimentorganismen möglicherweise bisher unterschätzt
wird.
Mit der europäischen Chemikalienverordnung REACH
stehen die Bisphenol A-Hersteller und Verwender in
der Pflicht, ihre Eigenverantwortung wahrzunehmen.
Sie müssen darstellen, unter welchen Bedingungen
Bisphenol A über den gesamten Lebensweg sicher
verwendet werden kann. Falls nötig müssen sie hierzu
Risikominderungsmaßnahmen einleiten.
Diese Informationen wird das Umweltbundesamt verwenden,
um die Risikobewertung für Bisphenol A zu
überprüfen. Das UBA wird dann entscheiden, ob aus
fachlicher Sicht zusätzliche gesetzliche Maßnahmen zur
Risikominderung in der Umwelt notwendig und der EU
zu empfehlen sind. Dabei sind für Bedarfsgegenstände
mit Bisphenol A auch produktrechtliche
Regelungsoptionen zu prüfen. Grundsätzlich empfiehlt
das UBA, den Gehalt von Bisphenol A in Produkten weiter
zu begrenzen. Außerdem rät das UBA Herstellern,
Importeuren und Verwendern von Bisphenol A, für alle
Einsatzgebiete des Stoffes, die wesentlich zu Exposition
von Mensch und Umwelt beitragen, gesundheits- und
umweltfreundlichere Alternativen zu verwenden. Damit
kann ein wichtiger Beitrag zur Produktverantwortung
bei einem Stoff, bei dem vorsorglicher Schutz von
Mensch und Umwelt angezeigt ist, geleistet werden.

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